Karriere

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Arbeiten bei casusQuo

Ausbildung / Studium bei casusQuo

Endlich Klarheit: casusQuo-Leistungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig

Glas mit Origami-Geldvogel und Vorhängeschloss.

Der Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamts hat jetzt bestätigt: die Leistungen, die casusQuo für Krankenkassen erbringt, sind „ein klassischer Fall von nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen“ – zumindest, soweit es sich bei den Kassen um Gesellschafter der casusQuo GmbH handelt. Diese Entscheidung dürfte auch für andere Dienstleister und Arbeitsgemeinschaften von großem Interesse sein. Hintergrund des Ganzen: Vor 2 […]

casusQuo mahnt Sanktionszahlungen der Krankenhäuser an: Stand Oktober 2024 sind über 3,7 Mio. Euro eingegangen

Frau mit Dokument und Richterhammer

Gemäß § 275 Abs. 3 SGB V müssen Krankenhäuser neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag Aufschläge an die Krankenkassen zahlen. Diese Sanktionen greifen nur für Krankenhäuser mit einer Prüfquote von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Aufschlags beträgt dabei mindestens 300 € und höchstens 10 Prozent des geminderten Betrags. casusQuo hat – Stand Oktober 2024 – bereits […]