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25. Oktober 2024

casusQuo mahnt Sanktionszahlungen der Krankenhäuser an: Stand Oktober 2024 sind über 3,7 Mio. Euro eingegangen

Gemäß § 275 Abs. 3 SGB V müssen Krankenhäuser neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag Aufschläge an die Krankenkassen zahlen. Diese Sanktionen greifen nur für Krankenhäuser mit einer Prüfquote von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Aufschlags beträgt dabei mindestens 300 € und höchstens 10 Prozent des geminderten Betrags.

casusQuo hat – Stand Oktober 2024 – bereits mehr als 12.000 Aufschläge mit einer Rechnungssumme von fast 5 Mio. Euro für alle Kundenkassen in Rechnung gestellt. Diese Summe umfasst sämtliche Jahrgänge einschließlich 2024. Die Zahlungsmoral einiger Krankenhäuser lässt leider zu wünschen übrig. Deshalb investieren die operativen Prüfteams seit Monaten viel Zeit in das Mahnwesen. So hat sich die Zahl der eingegangenen Sanktionszahlungen von 4.294 im Juli 2024 auf 9.194 im Oktober 2024 nahezu verdoppelt. Dennoch sind weiterhin 3.260 Zahlungen im Gesamtwert von über 1,2 Mio. Euro offen.

Häufig ist eine Verrechnung der Aufschläge nicht möglich: Zum einen müssen die Krankenhäuser hier zustimmen. Zum anderen stehen nicht immer offene Rechnungen zur Verfügung. casusQuo bleibt weiter am Ball und hält Sie kurzfristig auf dem Laufenden.

Bild © Freepik

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