Über die Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V hatten wir ja bereits mehrfach berichtet. Heute können wir ein positives Resümee geben: Von den ca. 60 Klagen, die wir Ende 2024 angestrengt haben, um eine Verjährung zu verhindern, wurde ein Großteil anerkannt. Es handelt sich dabei i.d.R. um Streitwerte deutlich unter 1.000 €. Aufgrund des jeweils geringen Streitwerts und des bürokratischen Aufwands haben viele Krankenkassen in diesen Fällen keine Klagen eingereicht. casusQuo hingegen verfolgt für die Kassen auch geringe Streitwerte. Und die Gerichte geben uns Recht! Ein Großteil der Fälle konnte im Sinne der Kassen abgeschlossen werden. Dabei müssen die Krankenhäuser normalerweise auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Die Krankenhäuser haben die meisten geforderten Aufschläge bereits beglichen. Der Aufwand, den die casusQuo-Kostenmanager*innen in das Berechnen, Fordern und Mahnen investiert haben, hat sich also gelohnt.
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