Bezahlt wird nur, was auch dokumentiert ist

Medizinisches Gasventil und Manometer im Krankenhaus

Einzelfall mit über 50 TEUR Retaxierung Fast nicht mehr als „Einzelfall“ zu bezeichnen: Die abgerechnete Beatmung ist nicht hinreichend dokumentiert und kann deshalb nicht bezahlt werden. Einsparung für die Solidargemeinschaft: über 50.000 EUR! 08.02.2022            Aufnahme eines 63 Jahre alten Versicherten in einem Krankenhaus der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen   Aufnahmediagnosen: R55 (Synkope und Kollaps), B99 (sonstige […]