Karriere

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Arbeiten bei casusQuo

Ausbildung / Studium bei casusQuo

31. Mai 2023

Bezahlt wird nur, was auch dokumentiert ist

Einzelfall mit über 50 TEUR Retaxierung

Fast nicht mehr als „Einzelfall“ zu bezeichnen: Die abgerechnete Beatmung ist nicht hinreichend dokumentiert und kann deshalb nicht bezahlt werden. Einsparung für die Solidargemeinschaft: über 50.000 EUR!

08.02.2022            Aufnahme eines 63 Jahre alten Versicherten in einem Krankenhaus der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen
  Aufnahmediagnosen: R55 (Synkope und Kollaps), B99 (sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten), S22.5 (instabiler Thorax), J44.89 (Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit: FEV1 nicht näher bezeichnet), E11.90 (Diabetes mellitus, Typ 2: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet)
29.03.2022 Entlassung des Patienten
21.04.2022 Eingang der Rechnung über 119.825,26 EUR
 

Abgerechnet wurden:

  • DRG A07C (Beatmung > 999 Stunden oder > 499 Stunden mit intensivmed. Komplexbeh. > 4900 / 4600 / 4600 Punkte, mit komplexer OR-Prozedur, ohne ECMO ab 384 Stunden, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre oder mit intensivmed. Komplexbeh. > 2352 / 1932 / 2760 Punkte)
  • ZE2022-123: 370mg (0,80 EUR je mg = insgesamt 296,00 EUR)
  • ZE01.01: 3x (je 157,24 EUR = insgesamt 471,72 EUR)
  • ZE120.02: 2x (je 636,43 EUR = insgesamt 1.272,86 EUR)
  • ZE120.03: 1x (1.299,38 EUR)
  • ZE120.07: 1x (8.750,94 EUR)
  • ZE123.01: 1x (147,48 EUR)
  • ZE 123.02: 2x (je 339,20 EUR = insgesamt 678,40 EUR)
22.04.2022

Gutachten-Direktauftrag von casusQuo an Medizinischen Dienst mit folgenden Fragen:

  • Zum OPS 8-98f.60: Weist die Dokumentation die Aufwandspunkte des OPS 8-98f.60 nach? Handelte es sich um eine „Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme“ (vgl. exclusivum OPS 8-98f)? War ein Transfusionsmediziner innerhalb von 30 min verfügbar? Welche der mind. 6 von den 8 Fachgebieten sind innerhalb von max. 30 Min. erreichbar gewesen? Wurde die Leistung des OPS 8-98f.60 für den gesamten Zeitraum auf der Intensivstation erbracht? Wäre eine frühere Verlegung auf die Normalstation möglich gewesen?
  • Zur Beatmung: Ist die übermittelte Anzahl an Beatmungsstunden durch die Beatmungsprotokolle nachvollziehbar, ausreichend belegt und gemäß DKR 1001 korrekt angegeben? Welche Beatmungsform wurde durchgeführt? War der Versicherte über die gesamte Dauer der Beatmung beatmungspflichtig? Lt. BSG-Urteil B 1 KR 13/18 R ist die Anwendung der High-Flow-Nasenbrille keine Beatmung im Sinne der Definition der DKR 1001. Ist die Anzahl der Beatmungsstunden korrekt angegeben?
  • Zur Hämodialyse: Ist die Dauer der Hämodialysen korrekt erfasst und kodiert worden, oder bestehen zeitliche Überschneidungen? Ist es medizinisch korrekt, gleichzeitig eine Hämodialyse und eine Peritonealdialyse durchzuführen? Liegen auch hier evtl. nicht korrekt abgebildete Überschneidungen vor?
06.10.2022 Eingang MDK-Gutachten mit folgendem Ergebnis:
  • Die Kodierung der OPS und Zusatzentgelte ist korrekt.
  • Die Beatmungsstunden sind zu streichen. Es wurden keine Beatmungsprotokolle vorgelegt, sondern lediglich ein Weaning-Verlaufsprotokoll vom 02.03.2022 bis 29.03.2022 mit Angabe von PI von 17 und PEEP 7 am 02.03.2022 ohne Angabe einer Uhrzeit oder Dauer der Beatmung. Weitere Beatmungsdrücke sind im Weaning-Verlaufsprotokoll nicht dokumentiert.
10.10.2022 Leistungsentscheid mit Rückforderung i. H. v. 53.706,20 EUR ans Krankenhaus
26.10.2022 Eingang Rechnungskorrektur i. H. v. 53.706,20 EUR
10.11.2022 Geldeingang i. H. v. 53.706,20 EUR
Realisierte Einsparung 53.706,20 EUR
Fazit Die casusQuo-Prüfregeln schlagen an, werden berücksichtigt und sorgen für Einsparungen!
Wenn die Prüfquote es zulässt, sollte zukünftig die Dokumentation der Beatmungsstunden grundsätzlich geprüft werden. Denn: was nicht dokumentiert ist, soll auch nicht gezahlt werden.

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