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casusQuo mahnt Sanktionszahlungen der Krankenhäuser an: Stand Oktober 2024 sind über 3,7 Mio. Euro eingegangen

Gemäß § 275 Abs. 3 SGB V müssen Krankenhäuser neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag Aufschläge an die Krankenkassen zahlen. Diese Sanktionen greifen nur für Krankenhäuser mit einer Prüfquote von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Aufschlags beträgt dabei mindestens 300 € und höchstens 10 Prozent des geminderten Betrags. casusQuo hat – Stand Oktober 2024 – bereits […]