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ambuCheQ Prüfung ambulanter Klinikrechnungen

Rechnungen nach §§ 115b-120, 140a SGB V auf dem Prüfstand

Beim ambuCheQ prüft ein Team spezialisierter Mitarbeiterinnen die Rechnungen gemäß §§ 115b-120, 140a SGB V auf Plausibilität und Einhaltung aller Rechtsvorschriften.

Zu den geprüften Leistungen zählen zunächst die ambulanten Operationen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V. Die Zahl der abgerechneten Fälle hat sich seit 2003 fast vervierfacht. Das Einsparpotenzial für Krankenkassen ist also erheblich. Auch alle ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen (Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen, Institutsambulanzen bei Unterversorgung nach § 116 a SGB V u.a.) sowie die ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte fallen unter den ambuCheQ.

Und das Beste: Für jeden im ambuCheQ eingesetzten Euro erhalten Krankenkassen rund 2 Euro über die Retaxierung zurück.

Der ambuCheQ im Detail:

  • mehr als 50 aktive Algorithmen, kontinuierlich aktualisiert und ergänzt
  • Deutschlands umfangreichste Datenbank zu Abrechnungsbestimmungen
  • aktuelle Verträge zwischen Krankenhäusern und Landesverbänden für verschiedene Leistungsbereiche
  • umfangreiche Informationen zu einzelnen Krankenhäusern und ihren Abrechnungsbesonderheiten
  • kontinuierliche Recherche und Aktualisierung der Datenbank