Für alle Leistungsbereiche der Pflege gemäß SGB XI
Von allen Seiten hören wir, wie die Arbeitsbelastung im Bereich der Pflegeabrechnung zunimmt. Natürlich sind der medizinische Fortschritt und daraus resultierend das durchschnittlich längere Leben eigentlich gute Nachrichten. Mit ihnen geht aber auch eine kontinuierlich steigende Zahl an Pflegebedürftigen einher. Für Pflegekassen wächst damit der Verwaltungsaufwand erheblich. Und die Rentenphase der Babyboomer-Generation steht ja erst noch bevor!
casusQuo als Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Sozialversicherer kann Kassen hier unterstützen. Denn das Bundessozialgericht hat zwar bereits im August 2023 abschließend entschieden, dass Pflegekassen Aufgaben des Verwaltungsvollzugs nicht auf „private Dritte“ übertragen dürfen (Az. B 3 A 1/22 R). Im Sinne dieses Urteils ist casusQuo jedoch gerade kein „privater Dritter“. Unbearbeitete Posteingänge, Personalmangel und immer wieder auch Strafzahlungen für verzögerte Bearbeitungen von Pflegeabrechnungen können für den Bereich der Pflegeabrechnung also bald der Vergangenheit angehören.
Von der vollstationären über die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis zu den Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sorgt casusQuo für saubere und korrekte Abrechnungen – von A bis Z:
- Erfassung und Abgleich der von der Kasse bewilligten Leistungen (Pflegegrade, Anträge) mit den Rechnungen der Leistungserbringenden
- Prüfung der Rechnungen über Pflege- und Betreuungsleistungen nach SGB XI auf sachlich-inhaltliche sowie rechnerische Richtigkeit
- Festlegung der konkreten Prüf- und Entscheidungsparameter im Sinne der Kassen und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (Pflegesätze, Vergütungsvereinbarungen, Abrechnungsvorschriften)
- Zahlungsvorbereitung für unbeanstandete Rechnungen unter Berücksichtigung aller Zahlungsfristen
- Sachverhaltsklärung mit Leistungserbringenden bei beanstandeten Rechnungen im Auftrag und Namen der Kasse
Nähere Infos zu dem neuen Leistungsmodul finden Sie hier. Einen Flyer mit den wichtigsten Infos zum Thema careCheQ können Sie sich hier herunterladen. Oder rufen Sie für ein unverbindliches Beratungsgespräch gern an: +49 511 93644-121.