Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
allgemeine Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei casusQuo
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wer an Whistleblowing denkt, dem schießen vermutlich zunächst Namen wie Edward Snowden oder Chelsea Manning durch den Kopf. Hinweisgeber wie sie, decken viele Missstände erst auf. Doch sie gehen dabei ein großes Risiko ein und fürchten Repressalien wie etwa Mobbing oder gar eine Kündigung. Um sie besser vor solchen Konsequenzen zu schützen, wurde im Dezember 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie, oder auch Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Diese verpflichteten Unternehmen dazu, Meldekanäle bereitzustellen, über die Beschäftige namentliche oder anonyme Hinweise zu Verstößen geben können.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber oder auch Whistleblower).
Welche Verstöße gehören zum Hinweisgeberschutzgesetz?
Darunterfallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
Was sind typische Fälle, über die Whistleblower berichten?
- Korruption
- Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Gesetzesverstöße und Straftaten
- Menschenrechtsverletzungen
- Bestechlichkeit bzw. Bestechung
- Missstände oder Missmanagement
- Insiderhandel
- Missbrauch von Daten
Wer ist Hinweisgeber?
Ein Whistleblower (im deutschen Sprachraum zunehmend auch Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist der Anglizismus für eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.
Ab dem 17.12.2023 ist es für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter(innen) verpflichtend, eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen einzurichten. Um dieser Vorgabe nachzukommen haben wir eine extra Email-Adresse (whistleblower@casusquo.de) eingerichtet, an die Informationen über mögliche Verstöße gemeldet werden können. Zu dieser Emailadresse haben ausschließlich Britta Niermann und Elke Lütkemeier Zugriff, da sie bei casusQuo erste Ansprechpersonen für diese Anliegen sind.