Karriere

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Arbeiten bei casusQuo

Ausbildung / Studium bei casusQuo

14. November 2023

Bürokratismus im Krankenhaus:

Ressourcenverschwendung auf neue Art

Eine katholische Klinik in Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit einem von casusQuo bearbeiteten Fall ein Erörterungsverfahren eingeleitet. Streitwert: 6,72 Euro! Ja, Sie haben richtig gelesen, und hier ist auch kein Komma verrutscht. Viele Krankenhäuser beschweren sich über den bürokratischen Aufwand, der ihnen durch die umfangreiche Dokumentation der Behandlungen entstehe. Diese Klinik verfügt aber offenbar über ausreichend Kapazitäten, um für einen Betrag von 6,72 Euro (der im Übrigen durch ein MDK-Gutachten gedeckt war) ein aufwändiges Verfahren anzustoßen. Hätte das Krankenhaus diesen Aufwand nicht besser in eine fachgerechte Dokumentation der abgerechneten Prozeduren und der daraus resultierenden ergänzenden Tagesentgelte stecken sollen? Alle abgerechneten Positionen korrekt dokumentiert, hätte die Klinik sogar eine Aufwandspauschale von 300 Euro gegenüber der Krankenkasse geltend machen können.

Umgekehrt muss aber die Frage erlaubt sein, weshalb casusQuo in diesem Einzelfall überhaupt eine Prüfung eingeleitet und den MDK mit einem Gutachten beauftragt hat. Denn eine Intensivbehandlung eines hochbetagten, dementen Patienten, der unter der Behandlung verstarb, erscheint ja zunächst nicht unplausibel. Hier ging es aber vor allem darum, zu überprüfen, ob die komplexe Intensivbehandlung, die das Krankenhaus abgerechnet hat, überhaupt den dokumentierten Tatsachen entsprach. Davon hängt dann jeweils auch das abzurechnende Tagesentgelt ab.

Als feststand, dass es um den geringen Betrag von nur 6,72 Euro ging, haben die casusQuo-Kostenmanager sich dennoch zum Versand des Leistungsentscheids entschieden. Grund: man wollte der beauftragenden Krankenkasse die Zahlung der Aufwandspauschale i.H. v. 300 Euro ersparen. Ziel der casusQuo-Crew ist in jedem Fall, den bürokratischen Aufwand für beide Seiten so gering wie möglich zu halten.

Bürokratie feiert fröhliche Urständ

Das betroffene Krankenhaus hingegen hat auch in der Vergangenheit bereits einen Hang zum Bürokratismus erkennen lassen. Einmal hat die Klinik z.B. ein Erörterungsverfahren eingeleitet, es bestand aber seitens des Medizincontrollings keine Einigungsbereitschaft. casusQuo lässt nun prüfen, ob eine Klage angezeigt ist. Die Abrechnungsfälle dieses Krankenhauses bleiben unter besonderer Beobachtung.

Die casusQuo-Crew lässt sich durch solche Einzelfälle nicht von ihrer Linie abbringen. Der hannoversche Dienstleister steht weiterhin für eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit und Versorgungsqualität.

NB: Nach Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass das Krankenhaus für einen anderen Fall, in dem es um 26 Euro ging, ebenfalls ein Erörterungsverfahren eingeleitet hat. (!!)

© Foto: freepik

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